Bibliothek

I Literatur Altschweiz Benutzungsordnung der Bibliothek

Die Ausleihdauer für Kataloge beträgt höchstens 2 Wochen, für übrige Bücher oder Schriften höchstens 4 Wochen. Es können höchstens 3 Bücher oder Schriften gleichzeitig ausgeliehen werden. Für verlorengegangene Bücher oder Schriften haftet jeder Ausleiher persönlich und hat den Schaden nach Vorgabe des Vereinspräsidenten zu ersetzen. Die Ausleihen sind gebührenfrei.Die Ausleihen und Rückgaben erfolgen ausschliesslich über den Bibliothekar an den Vereinsveranstaltungen, jeweils am Montag Abend.

II Literatur CH und Intern. Organisationen Genf
III Postwesen diverser Kantone und Gebiete
IV Diverse Postgeschichte der Schweiz
V Literatur Ausland
VI Kataloge CH / FL
VII Kataloge Ausland
VIII Briefmarkenzeitschriften
IX Vereins- und Verbandsliteratur